Prüfung

Prüfung und Prüfungsfächer

In Niedersachsen ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005 die maßgebliche rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung, nach deren Vorgaben schließlich die Durchführung der Prüfung erfolgt. Sie wird ergänzt durch Änderungen, die sich mit der Verordnung v. 27.01.2020 ergeben haben.

Die Jägerprüfung ist in drei Teile gegliedert:

  • die Schießprüfung mit Büchse und Flinte
  • die schriftliche Prüfung
  • die mündlich-praktische Prüfung.

Im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil wird in fünf Fachgebieten geprüft:

  • Wild und andere frei lebende Tierarten
  • Jagdwaffen und Fanggeräte
  • Naturschutz, Hege, Jagdbetrieb
  • Behandlung des erlegten Wildes
  • Wildkrankheiten
  • Jagdhundewesen
  • jagdliches Brauchtum
  • Jagd- und Waffenrecht und andere relevante Rechtsbereiche

Als Grundlage für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Niedersachsen hat die oberste Jagdbehörde des Landes Niedersachsen, das „Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ einen Fragenkatalog im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice) erstellt, der über diesen Link des Ministeriums  erreichbar ist: Fragenkatalog.

Das vorsitzende Mitglied der Jägerprüfungskommission wählt für die bei der schriftlichen Prüfung zu bearbeitenden Fragebögen jeweils 20 Fragen je Fachgebiet aus dem Fragenkatalog aus.

Jagdschule der Jägerschaft des Landkreises Wesermarsch